Internationales Familienrecht

Haben Sie oder Ihr Ehegatte nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, könnte hier in Deutschland vor einem deutschen Gericht für Ihr Scheidungsverfahren oder ein im Zusammenhang mit der Scheidung stehendes familienrechtliches Verfahren ausländisches Familienrecht anzuwenden sein. Fragen hierzu beantworte ich gerne und unterstütze Sie bei Ihren Anliegen.